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Gebührenberechnungsstandard:
Zur Sicherstellung der Handelsgenauigkeit und der Konsistenz in der buchhalterischen Abrechnung wird einheitlich der Standard „Berechnung bis auf zwei Dezimalstellen“ angewendet. Überschreitet das ursprüngliche Berechnungsergebnis zwei Dezimalstellen, wird gemäß dem Rundungsprinzip auf die zweite Dezimalstelle gerundet.
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